Hier der beschlossene Antrag von der FKK-Sitzung am 31.07.19.
Der Beschluss ist (nach §8 Absatz 3 unserer GO) "erst wirksam, nachdem der getroffene Beschluss hochschulöffentlich über die digitale Aushangstelle bekannt gemacht wurde und den Mitgliedern per E-Mail als PDF-Dokument zugesandt worden und eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen verstrichen ist."
Liebe Grüße
Referat für Fachschaften